Es kann schwierig sein, hier als Laie den Durchblick zu behalten. Doch keine Angst: Niemand ist alleine! Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen mit gesetzlichen Bestimmungen und dem Pflegealltag.

Um Hilfe zu bitten ist kein Zeichen von Schwäche! Vielmehr zeigt es Ihr Verantwortungsgefühl: Gesund zu bleiben ist für Sie genauso wichtig wie für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Ohne Sie und Ihre Gesundheit wäre dieser hilflos.

Unsere Pflegeberatung informiert und unterstützt Sie gerne hinsichtlich:
  • der bestmöglichen Leistungen für Ihren Angehörigen
  • des aktuellsten Stands neuer Gesetze, Paragrafen und Kassenleistungen
  • der Beantragung von Leistungen und der Kommunikation mit den Kassen
  • der Möglichkeit, weitere finanzielle Hilfen zu beantragen
  • der Vermittlung von Angehörigenkreisen oder Selbsthilfegruppen, z. B. rund um das Thema Demenz
  • der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
  • der Vermittlung von Pflegekursen und Fortbildungsseminaren, speziell für pflegende Angehörige
  • diverser Angebote wie z. B. Kuren und Urlaube, die teilweise über Kranken- und Pflegekassen mitfinanziert werden
  • der Leistungen und zusätzlichen Urlaubstage, die Ihnen bei Ihrem Arbeitgeber zustehen könnten, wenn eine plötzliche Versorgung eines Verwandten notwendig wird

Vertrauen Sie auf unsere Professionalität und Erfahrung!

Zudem bietet unsere Pflegeberatung auch Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI an. Diese Besuche sind notwendig, wenn sich Angehörige oder andere Personen der Pflege angenommen haben.

Damit wird die Beratung und die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch Angehörige sichergestellt. Wenn Sie Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, besteht die Pflegekasse auf eine Überprüfung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Je nach Pflegestufe besuchen wir Sie zwei bis viermal im Jahr. Damit können wir der Pflegekasse bestätigen, dass die Versorgungssituation ausreichend und die häusliche Pflege gesichert ist.

Bei eventuellen Pflegeproblemen geben wir Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern.

Die Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI müssen regelmäßig nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht oder werden die Besuche von Ihnen abgelehnt, ist die Pflegeversicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.

Steht der nächste Beratungstermin für Sie oder einen Angehörigen vor der Tür? Kein Problem! Rufen Sie unsere Pflegeberatung ganz unverbindlich an. Wir freuen uns, einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren!