Kosten einer WPG

Im Unterschied zu einer stationären Einrichtung werden die Kosten in Wohn-Pflege-Gemeinschaften nicht monatlich an eine Institution entrichtet, sondern jeweils gesondert an die unterschiedlichen Leistungserbringer bezahlt und es werden gesonderte Verträge geschlossen.

Um ihren gesamten Hilfe- und Unterstützungsbedarf zu decken, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner Leistungen verschiedener Anbieter in Anspruch nehmen und mit diesen entsprechende Verträge schließen.

 

Hierzu zählen insbesondere der Mietvertrag sowie ein Vertrag oder mehrere Verträge über Unterstützungsleistungen bei der Bewältigung des Alltags. Zu letzteren gehören neben hauswirtschaftlichen Leistungen wie der Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, dem Kochen, der Wäscheversorgung und dem Einkaufen auch verwaltende, organisatorische, betreuende und das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten. Hinzu kommen bei entsprechendem Bedarf ein Vertrag über die individuelle pflegerische Versorgung sowie der Behandlungspflegevertrag über die Durchführung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie zum Beispiel der Gabe von Medikamenten.