Welcher Pflegegrad liegt vor?                                                Pflege in Berlin

Viele Menschen befürchten, sich keinen Pflegedienst in Berlin leisten zu können, doch diese Sorge ist oft unbegründet. In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Wünschen Sie darüber hinaus Leistungen, werden diese privat abgerechnet.

Wir unterstützen gerne die Antragstellung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit das Prüfverfahren problemlos durchlaufen wird.

Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade 1 bis 5 die bisher verwendeten drei Pflegestufen. Mit dieser differenzierteren Einteilung sollen besonders Demenzerkrankte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen besser einbezogen werden. Der MDK legt den Pflegegrad fest und im Anschluss daran kann dementsprechend ein ambulanter Pflegedienst in Berlin beauftragt werden.

 

Für die Einstufung eines Patienten ist der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidender als die körperlichen Einschränkungen. Demenzkranke sind beispielsweise häufig körperlich wenig eingeschränkt und dennoch können sie den Alltag nicht ohne die Hilfe eines Pflegedienstes bewältigen.

 

Je nach Pflegegrad rechnet der Pflegedienst die Sachleistung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf, damit wir ein Beratungsgespräch, in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause, vereinbaren können.