Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Ursache hierfür kann ein geplanter Erholungsurlaub, eine Krankheit oder andere Gründe, wie zum Beispiel geplante Freizeit, sein.
Das Gesetz regelt Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Pflegeunion klärt den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.
Kurzfristige Unterstützung
Geplante und regelmäßige Hilfe
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