Betreuung der WPG

Die Entscheidung, wer letztlich was und wann in der Gemeinschaft leistet, liegt zunächst bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sofern eine eingeschränkte Alltagskompetenz keine Entscheidungen mehr zulässt, werden die betroffenen Menschen von ihren Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern unterstützt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich die Wahlfreiheit, von welchem Dienstleister sie Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

Die ausgewählten Dienstleister begleiten und betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner nach ihren individuellen Bedürfnissen.